Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zell am Main

Zell am Main (amtlich: Zell a.Main) ist ein Markt im Landkreis Würzburg im Süden des Regierungsbezirks Unterfranken und liegt etwa fünf Kilometer nordwestlich der Stadt Würzburg am Main.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97299
Vorwahl
0931
Adresse derMarktverwaltung
Rathausplatz 8, 97299 Zell a.Main
Rathausplatz 8, 97299 Zell a.Main 97299 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Rathaus Zell am Main
Hauptstraße 14
97299 Zell am Main

2. Gemeindeverwaltung Zell am Main
Hauptstraße 14
97299 Zell am Main

3. Bauamt Zell am Main
Hauptstraße 14
97299 Zell am Main
Gemeinde Zell am Main – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:15 - 16:00
  • Dienstag: 07:15 - 16:00
  • Mittwoch: 07:15 - 16:00
  • Donnerstag: 07:15 - 16:00
  • Freitag: 07:15 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.